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Die Argumente der Befürworter

Was sagen die Befürworter der Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit"

Mit einem Ja am 9. Juni stärken wir unsere Grundrechte

Kann man diese Initiative überhaupt ablehnen?

Die eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)» nimmt unsere Bundesverfassung ernst und schützt unsere Grundrechte vor einer übergriffigen Politik. Dazu wird Artikel 10 der Bundesverfassung um zwei einfache Sätze ergänzt. Schon jetzt heisst es dort unter dem Titel «Recht auf Leben und persönliche Freiheit»: «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.» Neu wird dies folgendermassen konkretisiert: «Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit bedürfen der Zustimmung der betroffenen Person. Aus der Verweigerung der Zustimmung darf die betroffene Person nicht gebüsst werden und es dürfen ihr keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.» Damit wird sichergestellt, dass die verfassungsmässig garantierte persönliche Freiheit auch gilt. Das ist – es leuchtet ein – nur dann wirklich der Fall, wenn jemand, der dieses Recht in Anspruch nimmt, keine negativen Folgen zu gewärtigen hat.

Staatlicher Zwang darf unsere Rechte nicht aushebeln

Die persönliche Freiheit und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit müssen aber auch hier gelten. Was es immer für Zukunftsszenarien gibt – die Grundrechte dürfen davon nicht beeinträchtigt werden. Darum geht es mit dieser Initiative. Sie schreibt niemandem vor, was er oder sie zu tun oder zu lassen hat. Wer sich impfen lassen will, kann das selbstverständlich machen. Aber es muss seine persönliche Entscheidung sein. Staatlicher Zwang darf nicht dazu führen, dass zentrale Grundrechte unserer Bundesverfassung ausgehebelt werden. Fazit: Mit einem Ja am 9. Juni stärken wir diese elementaren Grund- und Menschenrechte – und uns selbst vor ungewollten Übergriffen. Stimmen darum auch Sie der Initiative zu!

Niemand soll gezwungen werden.

Die Notwendigkeit für diesen Schritt entstand in den vergangenen vier Jahren. In der Corona-Zeit wurde der Gesellschaft vermittelt, zum Wohl der Mehrheit müsse eine Minderheit wenn nicht gezwungen, dann doch mit allen Mitteln zu einer bestimmten Behandlung gebracht werden. Dazu gehörten handfeste Nachteile für diejenigen, die sich weigerten.

Die Behauptung, die Wirkstoffe gegen Covid-19 hätten in der Pandemie segensvoll gewirkt, ist bis heute unbelegt. Dafür mehren sich die Hinweise darauf, dass die Impfkampagne Opfer gefordert hat. Die Zahl der gemeldeten schweren Nebenwirkungen oder gar Impfschäden steigt laufend. Dennoch behauptet eine Mehrheit der Parteien und Politiker weiterhin, im schlimmsten Fall sei es nötig, das individuelle Recht auf den eigenen Körper im Interesse der Gesamtheit auszuhebeln.

Das steht im klaren Widerspruch zum «Nürnberger Kodex» (siehe unten), der seit fast 80 Jahren als einfache, klare und unwidersprochene Leitlinie für ethisches Verhalten in der Medizin gilt. Sie sieht bewusst keine Ausnahmen vor. Nichts kann so schlimm sein, als dass man diese Regeln missachten dürfte. Als Vergleich: Die Polizei in einem Rechtsstaat kann nie über das Folterverbot hinweggehen, egal welche Erkenntnisse sie sich davon verspricht. 

Der Nürnberger Kodex (1946/47 ) - Die freiwillige Zu-

stimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.

Vor 77 Jahren wurden die ethischen Richtlinien der medizinischen Ausbildung neu definiert. Der sogenannte «Nürnberger Kodex» entstand 1946/47 im Rahmen des Ärzteprozesses, in dem Nazi-Mediziner für ihre Verbrechen belangt wurden. Der Kodex legte fest, was bei medizinischen Versuchen an Menschen erlaubt ist. Die Kernaussage: Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Dabei darf nicht zu Einflussnahmen wie Gewalt, Betrug, List oder Nötigung gegriffen werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist jede Form von Überredung oder Zwang. Wer vor der Wahl über einen Eingriff an seinem Körper steht, muss sein eigenes Urteilsvermögen verwenden dürfen, sämtliche Details dessen kennen, was auf ihn zu kommt und eine informierte Entscheidung treffen können. In den zehn Punkten des Kodex ist zudem festgelegt, dass Versuchspersonen «auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen» seien. Es wird vorausgesetzt, dass das Ziel nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden erreichbar und der Versuch weder willkürlich noch überflüssig ist.

Ein JA wahrt die Souveränität der Schweiz –

auch gegenüber der WHO!

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Grosses vor: Sie will ein weltweites Pandemieregime errichten, das noch erheblich über das hinaus geht, was wir bisher erlebt haben. Ihr Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus aus Äthiopien soll befugt werden, eigenmächtig den Pandemiestatus auszurufen und den Staaten vorzuschreiben, welche Massnahmen sie ergreifen müssen. Die WHO sieht dazu zwei Verträge vor: Einen neuen Pandemiepakt sowie angepasste, sprich: verschärfte Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV). Beide gehen Hand in Hand – und beide haben einschneidende Auswirkungen auf die Souveränität der Mitgliedsländer, also auch auf die Schweiz. Der Bundesrat hat sich bisher auch nach mehreren Anfragen nicht festlegen lassen, ob er den neuen Pandemiepakt und die verschärften Internationalen Gesundheitsvorschriften dem Parlament, geschweige denn dem Volk vorlegen will. Ein Ja zur Stopp-Impfpflicht-Initiative würde hier klare Verhältnisse schaffen: Es wäre dann offensichtlich und in der Bundesverfassung unmissverständlich verankert, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit von niemandem angetastet werden darf. Dem Bundesrat wäre es dann nicht mehr möglich, die WHO-Pläne am Volk vorbeizuschmuggeln.

Mein Körper – meine Entscheidung!

Was die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit verlangt», ist in der medizinischen Ethik seit fast acht Jahrzehnten eine reine Selbstverständlichkeit. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass diese neu verankert werden muss.

Welchem medizinischen Verfahren man sich unterzieht, ob man sich für ein Medikament, eine langfristige Behandlung oder einen Eingriff entscheidet: Das ist im Selbstverständnis einer liberalen Gesellschaft die Sache des Einzelnen. Für die meisten Menschen ist es unvorstellbar, dass ein Staat über dieses Recht hinweggeht. Hören wir von solchen Fällen in Unrechtsregimes, ergreifen uns Gruseln und Unverständnis.

In diesem Sinn wird am 9. Juni über eine allgemein anerkannte Selbstverständlichkeit entschieden. Auf die Idee, die Gewalt über den eigenen Körper anderen zu überlassen, solange man selbst entscheidungsfähig ist, kommt kaum jemand. Die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» verlangt lediglich, das Recht auf diese Selbstbestimmung in der Verfassung zu verankern.

Das neue Epidemien-Gesetz

(Lex Corona)

Das neue Epidemiengesetz, das uns Alain Berset hinterlassen hat, ist in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der WHO definiert, damit wir den WHO-Vertrag sogenannten Internationalen Gesundheitsvorschriften auch selbst umsetzen können. Die Lex Corona sieht unter anderem vor, dass die Definition der «Besonderen Lage» (Art. 5a) weiter heruntergesetzt wird. Dies hat weitreichende Auswirkungen. Als besondere Lage gilt bereits, wenn Krankheitsfälle in bestimmten Bevölkerungsgruppen erhöht sind, wie jedes Jahr bei einer Grippe. Dabei kann der Bundesrat eine genetische Sequenzierung veranlassen, was mehr Kontrolle bedeutet. Kantone werden dazu verpflichtet, möglichst viele Personen in kurzer Zeit zu impfen, und auch die Ärzte sollen dies mit Impfstoffen tun, die bloss eine Ausnahme-Zulassung oder ein verkürztes Verfahren erhalten, also potenziell unsicher sind.
Fazit: Impfen mit allem, was die Pharma uns liefert, egal, ob es etwas nützt oder nicht – Hauptsache, die Pharma macht Gewinne. Mit einem Ja zu unserer Initiative halten wir dagegen: Unser Körper ist die letzte Bastion der Freiheit!

Es gibt keine Rechtsunsicherheit,

nur Faule Ausreden der Politiker

Die Gegner behaupten, eine Annahme der Initiative würde zu Rechtsunsicherheit führen. Das ist falsch – und eine faule Ausrede. Denn sagt das Volk am 9. Juni Ja, muss das Parlament auf der Basis des neuen Verfassungsartikels ein entsprechendes Gesetz und entsprechende Verordnungen erlassen. Es ist die Aufgabe der Parlamentarier, dabei Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Dieses angebliche Argument gegen die Initiative fällt also auf die Absender zurück. Auch zeigt die Erfahrung: Wenn jemand vor «Rechtsunsicherheit» warnt, dann hat er meist keine guten Argumente. Das ist auch hier der Fall. Darum gilt: Ja zur Stopp-Impfpflicht-Initiative am 9. Juni. Damit schützen wir die Grundrechte, die in der Verfassung verankert sind, vor Übergriffen.

STOPP Chip-Pflicht

Im Jahr 2020 hiess es, es wird nie eine Impf-Pflicht geben. Der Tages-Anzeiger schrieb in der Sonntags-Zeitung «Jetzt muss Berset die Gegner endlich zur Impfung zwingen».

Wir wissen es alle nicht, ob es jemals zu einer Chip-Pflicht kommt, aber die latente Gefahr bleibt bestehen. Es sollte jedem klar sein, dass es besser ist, man darf sich frei für einen Chip entscheiden, anstatt dass man sich gegen einen verordneten Micro-Chip im Kopf zu Wehr setzen muss. Forscher streben eine «Zukunft an, in der 90 Prozent aller Menschen digital optimiert sind», indem sie sich einen Chip ins Gehirn einpflanzen lassen, berichtet etwa die deutsche Zeitung «Die Welt». Das sei «erst der Anfang der Reise zum neuen Menschen».

Die Argumente der Gegner – und die Fakten

Was sagen die Gegner der Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
Und stimmt auch, was sie sagen? Ein Faktencheck.

Argument: «Die Rede ist immer wieder von einer Initiative gegen eine Impfpflicht. Im Initiativtext ist gar keine Rede von Impfungen, es geht allgemein um staatliche Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit. Das ist zu weit gefasst.»

Antwort: Das ist korrekt und bewusst so gewählt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit soll ganz grundsätzlich gelten und erstreckt sich nicht auf bestimmte Wirkstoffe oder Behandlungen. Durch die Impfkampagnen in der Coronazeit wurde zwar die Notwendigkeit offensichtlich, dieses Grundrecht in der Verfassung zu verankern. Es erschöpft sich aber nicht in Impfungen.

Argument: «Die Initiative verunmöglicht dem Staat beispielsweise in der Strafverfolgung oder im Asylwesen, nötige Massnahmen zu ergreifen, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedingen.»

Antwort: Die konkrete Ausgestaltung der Initiative ist nach einer Annahme wie immer dem Parlament überlassen. Dieses kann in bestimmten Bereichen, in denen es nötig und richtig ist, Ausnahmen erlassen. Entscheidend ist, dass das Recht auf körperliche Freiheit als Grundsatz verankert wird.

Argument: «Schon heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen geimpft werden.»

Antwort: Laut dem Epidemiengesetz aus dem Jahr 2013 ist die Einführung eines zeitlich beschränkten Impfobligatoriums möglich. Zudem hat die Politik in der Corona-Zeit bewiesen, dass sie bereit ist, in einer angeblichen Notlage via Notrecht über bestehende Gesetze hinwegzugehen. Eine umfassende Impfpflicht wurde in der Schweiz ganz konkret diskutiert, und es gab zahlreiche prominente Befürworter. Nur ein klar formulierter Verfassungsartikel schützt uns vor Willkür.

Argument: «Die Initiative schränkt den Handlungsspielraum der Behörden bei der Bekämpfung einer Pandemie ein.»

Antwort: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine solche Einschränkung nötig ist. Viele der überhastet und ohne wissenschaftliche Belege eingeführten Massnahmen haben sich im Nachhinein als unnötig, unwirksam oder gar schädlich erwiesen. Im Zusammenhang mit Bestrebungen der WHO, in die staatliche Souveränität in Gesundheitsfragen einzugreifen, ist es umso wichtiger, auf nationaler Ebene klare Grundsätze zu verankern.

Argument: «Das Grundrecht auf persönliche Freiheit und körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute in der Bundesverfassung festgeschrieben.»

Antwort: Dieses Grundrecht kann eingeschränkt werden, wenn ein «überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sind». Diese Kriterien sind willkürlich auslegbar. Ein «öffentliches Interesse» kann jederzeit behauptet werden. Heute ist beispielsweise längst bekannt, dass während Corona Ungeimpfte keine grössere Gefahr für andere darstellten als geimpfte. Eine Impfpflicht wäre damals also aufgrund falscher Annahmen und Behauptungen erfolgt.

Argument: «Schon heute setzt jeder medizinische Eingriff die Einwilligung des Betroffenen voraus.»

Antwort: Die Initiative sorgt dafür, dass man bei einer Verweigerung seiner Einwilligung zusätzlich auch in keiner Weise bestraft oder benachteiligt werden kann. Genau das war der Fall in der Corona-Zeit, als Ungeimpfte in verschiedenster Weise benachteiligt wurden.

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